Flaschenpost

Es bleibt die große Vorfreude auf ein gesundes Wiedersehen

Hotel und Restaurant Strandidyll bis mind. 20. März 2021 geschlossen

Strandidyll Grömitz
Das Strandidyll lädt bald wieder zu Wohlfühlmomenten ein

Liebe Gäste, Freunde und Partner des Strandidylls

Wir hoffen sehr, dass es Ihnen gut geht und Sie und Ihre Lieben gesund sind. Seit dem 2. November 2020 stehen der Ort Grömitz, die Ferienregionen und so auch das Strandidyll still. In den letzten 12 Monaten konnten wir nun mittlerweile leider für über 7 Monate unseren Betrieb nicht öffnen.

Gern möchten wir Sie über den aktuellen Stand der touristischen Vermietung und den Auswirkungen zur Bekämpfung des Corona-Virus informieren. Mit der Erkenntnis über die Beschlüsse in Berlin und in den Bundesländern müssen wir schmerzlich zur Kenntnis nehmen, dass es in diesem Winter nach November und der Weihnachts- und Jahreswechsel-Saison auch keine Öffnung im Januar, Februar und nun sogar im März 2021 geben wird. Die aktuellen Corona-Beschlüsse der Politik geben der Hotellerie und Gastronomie wenig Perspektive. Nur für den Bereich der Außengastronomie gibt es einen leichten Hoffnungsschimmer.
Der Lockdown, mit u. a. Beherbergungsverbot und Restaurant Schließung gilt bis mindestens 28. März 2021 fortan unverändert weiter. Für Sie und uns, für die Tourismus-, Hotel und Gastronomiebranche mit allen Mitarbeiter*innen ein weiterer herber und schmerzlicher Schlag.

Für das Hotel und die Restauration im Strandidyll ist, unabhängig von einer möglichen Beendigung des Lockdowns Ende März, eine Wiedereröffnung nicht vor dem 1. April 2021 vorgesehen. Für die Betriebslogistik, Warenhaltung, Personalplanung und nicht zuletzt mit Blick auf die zu erzielende Belegung und der Wirtschaftlichkeit ist diese Entscheidung schweren Herzens notwendig.

Besonderes Angebot an die Hotel-Buchungen der A-Saison:
Bei Umbuchung der Hotelübernachtung von der A-Saison (März 2021) in die Zeit der B- oder C-Saison gewähren wir Ihnen einen Nachlass von 10%. Dieses Angebot gilt ab sofort und für Reisen, die zukünftig in die Zeit bis zum 12. Mai 2021 fallen.

Die Ferienwohnungen im Stranidyll werden sofort nach der Beendigung des Beherbergungsverbotes wieder bezugsfähig sein.

Verkürzte Stornierungsfisten für Hotel und Ferienwohnungen:
Um der Verunsicherung im Buchungsgeschäft entgegenzuwirken, haben wir uns dazu entschlossen, die Frist der kostenfreien Stornierung, für Buchungen deren Anreise in der Zeit bis 31. Mai 2021 liegt, von bisher 8 Wochen ab sofort auf 10 Tage zu reduzieren. Für den gesamten Buchungszeitraum 2021, vom 1. Juni bis zum 31.12.21, reduzieren wir die Frist von derzeit 8 Wochen auf 4 Wochen.

Haben Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen, wir sind gern für Sie da.

Die Rezeption ist von Mo. - Fr. von 9:00 - 16:30 Uhr gern persönlich und telefonisch erreichbar.

 

Auszug aus dem Regelwerk Schleswig-Holsteins:

Es dürfen in Schleswig-Holstein keine Gäste zu touristischen Zwecken beherbergt werden. Das Beherbergungsverbot gilt für:

  • Hotels, privat und gewerblich vermietete Ferienhäuser, Pensionen und Ferienwohnungen,
  • Wohnmobilstellplätze und Campingplätze,
  • Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendbildungseinrichtungen, Jugendherbergen, Schullandheime und vergleichbare Einrichtungen.

Ausnahmen gelten für Übernachtungen aus

  • beruflichen Gründen,
  • sozial-ethischen Gründen (z.B. Beerdigung oder Sterbebegleitung),
  • medizinisch veranlassten Gründen (z.B. Begleitung eines Kindes bei einem Krankenhausaufenthalt).

Dazu ist jeweils eine schriftliche Bestätigung nötig, die Sie dem Gastgeber vorlegen müssen

Eine aktuelle Information finden Sie unter diesem Link:

https://www.groemitz.de/corona-virus

 

Aktuelle Situation und Vorgehensweise im Strandidyll:

Die Saison zum Jahreswechsel und auch der Januar, Februar und der März 2021 waren, wie in den letzten Jahren auch, sehr gut gebucht. Es werden – analog der Zeit vom Frühjahr 2020 - alle gebuchten Reisen, die im Zeitraum bis 20. März 2021 liegen, für das Objekt Strandidyll durch uns aktiv storniert. Gemäß Verbraucher- und Reiserecht sind diese Buchungen, die in der Zeit des angeordneten Beherbergungsverbotes liegen, kostenneutral für den Gast abzuwickeln. Sämtliche Anzahlungen bzw. die bereits geleisteten Zahlungen für die gebuchte Unterkunft sind durch uns an den Gast in vollem Umfang zu erstatten.

Die Anfrage- und Buchungsfrequenz für die Zeit der A-Saison sind seit Ende Oktober aufgrund der anhaltend ungewissen Lage zum Pandemie-Geschehen eher zurückhaltend. Hingegen gehen die Saisonbuchungen für die Reisezeit ab Ostern und vor allem für die Sommerzeit in Richtung der gewohnten Vorjahresniveaus. Hier gilt: "Der frühe Bucher sichert sich das beste Kontingent.

In der Rückschau können wir zwar auf einen überaus starken Sommer und Herbst 2020 blicken, doch trübt die Zwangsschließung aller Betriebsteile für mehr als 1/3 des Wirtschaftsjahres die Zahlen und nicht zuletzt die gewohnt gute Stimmung der Freizeitwirtschaft im Lande und im Strandidyll.
Wir bleiben jedoch zuversichtlich und schauen nach vorn. Neben der Hoffnung auf ein baldiges Wiederanlaufen der Ferienbeherbergung sprechen wir ganz aktuell im Kreise der Vermietungsagenturen, der großen Beherbergungsbetriebe und dem Tourismus-Service Grömitz über Maßnahmen, die zur gegebenen Zeit positiv und verstärkend das Buchungsgeschehen des Ortes und seiner Betriebe ankurbeln sollen.

Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden, senden einstweilen sehr herzliche Grüße.

 

https://www.dein-dritter-ort.de/

 

Bleiben Sie gesund !

Katharina Urbschat und Olaf Dose-Miekley
Hoteldirektion und Geschäftsführung

Grömitz, 4. März 2021

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